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Fachinfos

Grün in der Siedlung

Merkblatt 48 WSL 2012

Wanderwege

"Naturnahe Wege als touristische Infrastruktur", HTW Chur, Voll, F., Mosedale, J. Baur, P., 2016

Grün in der Siedlung

Merkblatt 48 WSL 2012

Beläge

"Chaussierte Wege und Plätze", dergartenbau, Nr. 11/2015

"Mosaik der Materialien", dergartenbau, Nr. 28/2012

Pflanzenschutzmittel

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Gemeinde

Begriffskunde

"Begriffe für Gesteinskörnungen", NPK, Nr. 17 D/10

Dachbegrünung

"Dachbegrünungen als Naturoasen", dergartenbau, Nr. 21/2011

Wasser / Entwässerung

"Freiräume am Wasser", dergartenbau, Nr. 21/2014

"Strassenentwässerung; Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen"; SN-640364; 2015

Diverses

"Upcycling schafft Unikate", dergartenbau garten+design, Nr. 01/2016

"Heimische Flora in vertikalen Gärten", dergartenbau, Nr. 47/2014

"Neuer Baumwipfelpfad im Schwarzwald eröffnet", dergartenbau, Nr. 42/2014

Literatur und Links:

Zahlreich vorhanden. Einige empfehlenswerte zu den Themen:
- bioterra.ch  - ein empfehlenswertes Heft über den biologischen Gartenbau. Mit wertvollen Gartentipps, Kursangeboten und Bezugsmöglichkeiten. Erscheint alle 2 Monate
- bilogisch Gärtnern:  Artikel von Claudia-Regna Sigg in: dergartenbau.ch 04/2018; Positivliste und Hilfsstoffliste - Hilfe zum Gärtnern ohne Gift
- Biogarten:   Der Biogarten von Marie-Luise Kreuter; blv Verlag
- Staudenpflanzung: Die Stauden und ihre Lebensbereiche von Hansen / Stahl; Ulmer Verlag, Stuttgart
- Gartenerde: Terra Preta. Die Schwarze Revolution aus dem Regenwald von Ute Scheub u.a.; oekom Verlag
- EM  effiziente Mikroorganismen
- Permakultur:  Grundlagen und Praxisbeispiele für nachhaltiges Gärtnern von Bachmann/Bührer/Forster; Haupt Verlag, Bern
- biologischer Pflanzenschutz:  Biologischer Pflanzenschutz im Garten von Schmid/Henggeler; Ulmer Verlag
- In den Garten statt auf die Couch: Kommentar von Pierina Hassler, Regionalredaktorin; Südostschweiz vom 15.4.2016
- Schmetterlinge und andere Insekten fördern:   "zart & starr, Sommervögel im Winter" von birdlife, aargau
- Mondkalender:   Aussaattage 2024 von Maria Thun; Eigenverlag
- Fresshecke, Naschhecke
- Wildobst; zu beziehen bei: Kantonaler Forstgarten, Rodels oder in der Baumschule Neckertal
- Hecken: mit einheimischen Arten; Hecken richtig pflanzen und pflegen; Hecken in Graubünden
- Schrebergärten: Gärtnern ohne Gift; Positivliste von Düngern, Erden, Pflanzenschutzmitteln und Nützlingen ; Betriebsmittelliste für den biologischen Landbau
 

Grenzabstände für Pflanzen

nach EGzZGB Graubünden, Art. 96

0.3m für Reben. Ist das Nachbargründstück ein Weingarten, erhöhen sich diese Abstände, ausser für Reben, um die Hälfte ihres Masses.

0.5m für kleinere Gartenbäume und Sträucher,
               die auf eine Höhe von 3m zurückgeschnitten werden

0.5m Für Lebhäge, sofern sie jährlich auf die Grenze und auf eine Höhe von 1.5m ab gewachsenem Boden zurückgeschnitten werden (KRG Art. 76 Abs. 5)

2m für Zwergobstbäume, Zwetschgen,
            Pflaumen und dergleichen

4m für hochstämmige Obstbäume

6m für Nussbäume

 

Grenzabstände

für freistehende Mauern, hinterfüllte Mauern und Böschungen, Grabungen und Einfriedungen

nach KRG Art. 76, Unterschreitungen bei einer Vereinbarung der Betroffenen, Ausnahmen nach Art. 77. Abstände gegenüber Gewässern und Wald in Art. 78

an die Grenze: freistehende Mauern, hinterfüllte Mauern und Böschungen die nicht höeher als 1m sind. überschreiten sie die Höhe von 1m, haben sie einen Abstand im Ausmass der Mehrhöhe , jedoch von maximal 2.5m einzuhalten.

an die Grenze: Einfriedungen wie Zäune, Mauern und Holzwände bis zu einer Höhe von 1.5m. Höhere Einfriedungen müssen um das Mass der Mehrhöhe zuückversetzt werden, jedoch  um maximal 2.5m.

0.5m für Grabungen gemessen ab Oberkante der Grabenböschung. Wird das Nachbargrundstück durch eine Stützmauer oder vergleichbare bauliche Massnahmen gesichert, ist kein Grenzabstand einzuhalten.

 

Stützmauern - Eigentum und Unterhalt

nach EGzZGB Art. 100